Umgang mit der Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur ist eine Behörde. Dies erfordert einen speziellen Umgang und ein bestimmtes Vorgehen.
Lassen Sie uns daher unbedingt sprechen, bevor Sie dort aktiv das Thema Selbständigkeit selber anbringen.
Machen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I (Arbeitslosengeld I) selbständig, kann die Gründung mit bis zu 18.000,- EUR durch die BA (Bundesagentur für Arbeit) gefördert werden. Dieser Betrag ist steuerfrei und nicht rückzahlbar.
Die Gewährung des Gründungszuschusses ist seit ein paar Jahren eine Kann-Leistung, d.h. Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter entscheidet darüber, ob Sie diesen erhalten werden.
Der Businessplan
Der Businessplan steht idealerweise vor der Selbständigkeit bzw. der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Er gibt über alle wesentlichen Punkte Ihrer Geschäftsidee detailliert Auskunft - dies ist wichtig für Sie und auch mögliche Geschäftspartnerinnen und -partner.
Ein Businessplan besteht aus Text- und Zahlenteil sowie ggf. ergänzenden Anlagen.
Vorgründungscoaching – Gefördert gründen in Berlin
Sie möchten in Berlin gründen - neben- oder hauptberuflich - und benötigen umfangreiche Unterstützung?
Z.B. in Bezug auf den Businessplan, die Finanzierung und den Gründungszuschuss?
Dann schauen Sie sich das Angebot der Senatsverwaltung für Integration in Zusammenarbeit mit der zgs-Consult GmbH an. Die Förderung unterstützt sowohl den Aufbau einer unternehmerischen Vollexistenz als auch eine selbstständige Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.
Hier bin ich als Beraterin und Coach akkreditiert.