Die Arbeitsagentur ist eine Behörde. Dies erfordert einen speziellen Umgang und ein bestimmtes Vorgehen.

Lassen Sie uns daher unbedingt sprechen, bevor Sie dort aktiv das Thema Selbständigkeit selber anbringen.

 

Machen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I (Arbeitslosengeld I) selbständig, kann die Gründung mit bis zu 18.000,- EUR durch die BA (Bundesagentur für Arbeit) gefördert werden. Dieser Betrag ist steuerfrei und nicht rückzahlbar.

Die Gewährung des Gründungszuschusses ist seit ein paar Jahren eine Kann-Leistung, d.h. Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter entscheidet darüber, ob Sie diesen erhalten werden.

Daher gibt es, bevor Sie bei der Bundesagentur für Arbeit das Thema Selbständigkeit und Gründung ansprechen, einige Punkte zu beachten.

Insbesondere: wann ist der richtige Zeitpunkt, um das Thema Selbständigkeit und Gründungszuschuss anzusprechen?

Eine gute Vorbereitung erhöht hierbei Ihre Aussichten auf Erhalt des Gründungszuschusses erheblich.

In einer Antragsberatung unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung hinsichtlich einer aussichtsreichen Vorgehensweise gegenüber der Arbeitsagentur.

Hierbei kläre ich mit Ihnen:

  • Die formalen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Gründungszuschuss.

  • Einschätzung Ihrer persönlichen Chancen, den Gründungszuschuss zu erhalten.

  • Abstimmung der Strategie gegenüber der Arbeitsagentur.

 

 

Der Zeitbedarf der Beratung liegt hierfür in der Regel bei 30 bis 60 Minuten für eine erste grobe Einschätzung Ihrer persönlichen Situation und die notwendige strategische Abstimmung der nächsten Schritte.