Das Programm der BAFA "Förderung unternehmerischen Know-hows" - für die Förderung von Beratungen für Unternehmen - ist u.a.gedacht für junge Unternehmen in der Nachgründungsphase (bis 2 Jahre nach Gründung), um die Selbständigkeit und das Geschäftsmodell, insbesondere in der Anfangsphase, zu unterstützen und zu stabilisieren:
Die mögliche Förderung für Jungunternehmen beträgt 50%-80% - je nach Bundesland (für Berlin beträgt die Förderquote 50%; für Brandenburg 80%). Voraussetzung ist, dass die Gründung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Das geförderte Beratungshonorar kann bis zu 4.000,- EUR netto betragen. Daraus ergibt sich z.B. ein maximaler Zuschuss von 2.000,- EUR netto, bei einer 50%-igen Förderung bzw. 3.200,- EUR netto bei einer 80%-igen Förderung.
Die Förderung von Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach Gründung) erfolgt zu denselben Fördersätzen. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage abgesenkt.
Übersicht über die Zuschusshöhe
(Weitere Details vgl. Richtlinie BAnz AT 31.12.2015 B4)
Als Themen für eine Beratung bzw. die Nachgründungsberatung bieten sich z.B. an:
Nutzen Sie die Möglichkeit in mir eine erfahrene Sparringspartnerin an Ihrer Seite zu haben, mit der Sie alle auftauchenden Fragen und Probleme diskutieren können, und die Ihnen zu allen Themen entsprechende Hilfestellungen anbieten kann.
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